Abrechnung von Rohrreinigungen
- 20 Dez 2023
- SHK Innung
Saubere Leistungen - seriöse Abrechnung
Verstopfte Rohrleitungen sind für jeden Verbraucher ein Alptraum. Kommt es nach Reinigung außerdem zu Auseinandersetzungen über die Abrechnung, dann ist das doppelt ärgerlich. Deshalb empfiehlt die SHK-Innung Kehl-Hanauerland-Lahr , den Abrechnungsmodus und den Preis stets vorab zu vereinbaren.
Rohrreinigungsfirmen können in der Regel entweder nach den geleisteten Monteurstunden oder nach den gereinigten Rohrlängen abrechnen. Je nach Abrechnungsmodus kann der Endpreis somit stark differenzieren. Für den Kunden ist es daher empfehlenswert, sowohl die konkrete Abrechnungsmethode als auch den konkreten Abrechnungspreis vorher abzuklären und es nicht bei allgemeinen vorvertraglichen Infomationen zu belassen.
Spezielgeräte - beispielsweise Hochdruckgeräte oder Videokameras - dürfen grundsätzlich berechnet werden, wenn diese tatsächlich im Einsatz waren und dieser Einsatz auch notwendig war. Hingegen kann die Verwendung von gebräuchlichen Werkzeugen wie Zangen, Maulschlüsseln und Hebewerkzeugen nicht gesondert berechnet werden. Sehr wohl in Rechnung gestellt werden dürfen zusätzlich verbrauchte Materialien wie Dichtungs- und Befestigungsmaterial sowie ein eventuell anfallender Zusatzaufwand. Dies können beispielsweise zusätzliche Entsorgungskosten für kontaminierten Schlamm sein.
Gemäss dem Gesetz von Murphy "Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen" verstopfen Rohre meist in den Abendstunden oder am Wochenende. Auf der Endabrechnung tauchen daher Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie Schmutzzulagen auf. Hintergrund hierfür sind tarifliche Vereinbarungen und die in der Regel anfallende Bereitschaftsvergütung des rufbereiten Monteurs.
Bedauerlich, wenn die Erleichterung des Haus- oder Wohnungsbewohners über die schnelle Hilfe durch die anschließende Abrechnung getrübt wird. Deshalb sollten der Kunde wie auch die beauftragte Firma daran interessiert sein, die "Spielregeln" vorher klar festzulegen. Etwaige allgemeine vorvertragliche Informationen reichen nicht aus.
Es muss fixiert sein: Was wird wie berechnet, mit welchen Geräten wird gearbeitet und welcher Zusatzaufwand kann eventuell noch auftreten? Werden diese konkreten Absprachen nicht getroffen, gilt die "übliche Vergütung" nach BGB, die im Streitfall durch einen Sachverständigen ermittelt wird.
Um Probleme beim Einsatz von Rohrreinigungsfirmen zu vermeiden, sollten Verbraucher Informationen bei der örtlichen Sanitär-Heizung-Klima-Innung einholen.
Innung Blechnerei, Sanitär- und Heizungstechnik Kehl-Hanauerland-Lahr,
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